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WIR HELFEN IHNEN, IHREN

PFLICHTANTEIL EINZUFORDERN

Sie sind als naher Angehöriger vom Erblasser im Testament nicht oder nicht ausreichend bedacht worden, dann haben Sie Anspruch auf einen Pflichtanteil - jedoch automatisch erhalten Sie diesen nicht - Sie müssen ihn aktiv einfordern.

Nach deutschem Recht können nahe Verwandte zwar enterbt werden, aber Ihnen steht ein Pflichtteil zu. Der Pflichtteil wird nicht nur aus dem Nachlass errechnet der zum Zeitpunkt des Todes vorliegt, sondern zusätzlich aus dem sogenannten fiktiven Nachlass. Hierzu können Schenkungen und  Übertragungen gehören, die zur Existenzgründung (Darlehen zum Studium, zur Existenzgründung usw.) oder Existenzsicherung gehören (Zahlungen zum Hauskauf, Übertragung von Häusern und Immobilien).

Achtung: Zum Teil verjähren die Ansprüche, die den Pflichtteil ergänzen, nie.

Gemäß § 2303 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind folgende Parteien pflichtteilsberechtigt:

  • alle Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel und Urenkel) – ehelich, außerehelich, mit Legitimierung und adoptiert,

  • der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner des Erblassers,

  • die Eltern des Erblassers.

 

Die Prüfung der Ansprüche sollte auf jeden Fall innerhalb von sechs Wochen nachdem man vom Tod des Erblassers Kenntnis hat, geprüft werden. Es könnte sich nämlich ergeben, dass es günstiger ist das Erbe auszuschlagen und den Pflichtteil zu verlangen. Zur Ausschlagung bleibt aber nur sechs Wochen Zeit.

Wie können Sie aktiv werden

  1. Sie bevollmächtigen Inclaims Ihre Pflichtteilsansprüche über deren Vertragsanwälte, ohne jegliches Kostenrisiko für Sie, geltend zu machen. Inclaims übernimmt das Risiko für alle anfallenden Anwalts- und eventuelle Gerichtskosten.

  2. Sollten wir zu dem Schluss kommen, dass ein Pflichtteilsanspruch besteht, machen wir den Pflichtteilsanspruch zunächst außergerichtlich durch ein höflich formuliertes anwaltliches Schreiben geltend.

  3. Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist keine Zahlung, versuchen unsere Vertragsanwälte mit dem oder den Erben eine außergerichtliche Lösung über die Zahlung der Pflichtteilsansprüche zu finden.

  4. Falls keine außergerichtliche Lösung möglich ist, werden wir unsere Vertragsanwälte beauftragen, einen Gerichtsprozess zur Durchsetzung der Pflichtteilsansprüche zu führen.

  5. Zahlungen auf den Pflichtteil erfolgen immer auf das Konto unserer Vertragsanwälte und werden von den Anwälten nach Abzug unserer Erfolgsprovision an Sie weiterüberwiesen. Inclaims erhält in diesem Fall 10 % des eingegangenen Geldes auf die vereinbarte Erfolgsprovision.

Was ist Ihr Vorteil

  • Sie haben kein Kostenrisiko

  • Sie haben keinen Aufwand, wir übernehmen alle Arbeitsschritte und Formalitäten

  • Sie führen nur Prozesse wenn sie gewinnen

Schauen Sie sich unser Video zum Thema Nachlass-Pflichtanteil unter Fragen und Antworten an. Unser Fachanwalt für Erbschaftsrecht steht Rede und Antwort und wenn Sie dennoch eine Frage haben, können Sie uns die gerne per E-Mail an info@inclaims.eu schicken oder wenn Sie Ihren Pflichtanteil einfordern möchten, dann füllen Sie das Formular aus und wir prüfen Ihren Fall, ganz ohne Kostenrisiko.

 

Sie möchten Ihren Nachlass-Pflichtanteil geltend machen? Wir von INCLAIMS beraten Sie gern und unsere erfahrenen deutschen und spanischen Anwälte stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre Erbschaftsangelegenheit erfolgreich geltend machen zu können.

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INCLAIMS

International Claims Management

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E-Mail: info@inclaims.eu

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